Anlegerschutz im deutschen Kapitalgesellschaftsrecht

von Ulrich Wackerbarth

Noch ein kurzer Beitrag in der AG 2006 Heft 16, im AG Report auf S. R 378: Nowak berichtet über eine neue Harvard-Studie. International angesehene Autoren (einer erhält vielleicht den Nobelpreis) stellen dem deutschen Aktienrecht ein schlechtes Zeugnis aus. Es schütze die deutschen Kleinanleger so gut wie nicht vor Ausbeutung durch die Kontrollinhaber. Die dort zitierte Studie ist als Working Paper hier abrufbar.

Anderswo tragen die Anleger vor allem das unternehmerische Risiko, in Deutschland müssen sie noch darüber Angst vor schleichender Enteignung durch die haben, denen sie ihr Geld anvertrauen. Deshalb ist unser Kapitalmarkt unterentwickelt, vgl. dazu meine Studie aus dem Jahr 2005, veröffentlicht in ZGR 2005 Heft 5 und Der Konzern 2005 Heft 9.

Die eingangs genannten angesehenen Autoren haben bereits früher ähnliche Thesen vertreten. Ihre früheren Beiträge sehen sich in jüngerer Zeit zunehmend einer – teils berechtigten – Kritik an der Ermittlung ihrer Ergebnisse ausgesetzt, z.B. hier und hier. Soweit diese Kritik aber auch das Ergebnis selbst – kein ausreichender Minderheitenschutz im deutschen Aktienrecht – betrifft, geht sie fehl und die eingangs zitierte neue Studie belegt das.

Eine Reaktion zu “Anlegerschutz im deutschen Kapitalgesellschaftsrecht”

  1. Corporate BLawG » Blog Archiv » Wie misst man Investorschutz? Gefährliche Antworten von Siems/Lele

    […] knüpfen an eine Untersuchung anerkannter Forscher aus dem Jahr 1998 an, die hier bereits erwähnt wurde und die später ergänzt wurde. Dieser früheren Untersuchung werfen sie […]