Anlegerschutz die Zweite
von Ulrich Wackerbarth
Hier die wichtigsten Vorschläge, die Djankov, La Porta, Lopez-de-Silanes und Shleifer aus den Ergebnissen der vor drei Tagen erwähnten Studie zum Anlegerschutz ableiten. Um die Aktienmärkte zu stärken, schlagen sie dem Gesetzgeber im Hinblick auf Insich-Geschäfte der Kontrollinhaber (und das kann nur heißen: für alle konzerninternen Geschäfte, soweit Minderheitsgesellschafter betroffen sind) gesetzliche Regeln vor, durch die
1. die volle Offenlegung der Transaktion
2. die vorherige Zustimmung durch die außenstehenden Gesellschafter
und
3. die praktische Durchführbarkeit der Aktionärsklage gesichert wird.
Ferner weisen die Ergebnisse auf die weitgehende Irrelevanz des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts für die Funktionsfähigkeit von Aktienmärkten und Corporate Governance hin. Wenn das der Mannesmann-Strafsenat des BGH wüsste…
Am 6. März 2009 um 15:49 Uhr
[…] anerkannter Forscher aus dem Jahr 1998 an, die hier bereits erwähnt wurde und die später ergänzt wurde. Dieser früheren Untersuchung werfen sie verschiedene Mängel vor und stellen einen eigenen […]