Erleichterung von Debt-Equity-Swaps als Sanierungshilfe – eine gute Idee

von Ulrich Wackerbarth

Krolop hat in der GmbHR 2007, 117 – 125, einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Deregulierung im GmbH-Recht geschrieben. Der Aufsatz ist gut verständlich und umsichtig geschrieben und enthält vor allem eine anspruchsvolle Idee. Sie läuft darauf hinaus, eine Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital zu erleichtern, indem eine Ausnahme von dem Aufrechnungsverbot des § 19 Abs. 2 GmbHG gemacht wird. Krolop schlägt das als Ergänzung zum MoMiG vor. Damit würde vor allem in der Insolvenz der Gesellschaft dem Richterrecht der verdeckten Sacheinlage der Zahn gezogen. Ich selbst überblicke noch nicht vollständig die Auswirkungen, die eine Umsetzung dieses Vorschlags hätte. Da ich die verdeckte Sacheinlage aber für eine Überregulierung halte (siehe hier ad 3.), hat der Vorschlag schon auf den ersten Blick meine Sympathie. Hervorzuheben ist, wie sich Krolop nach allen Seiten abzusichern sucht. So schaut er z.B. auf die Methode und erkennt, wie notwendig und schwierig eine Deregulierung des Richterrechts der verdeckten Sacheinlage ist. Er schaut in andere Länder, um seinen Vorschlag auf Durchführbarkeit zu überprüfen und „Transplantationsprobleme“ zu minimieren. Er versucht, den Vorschlag sorgfältig in das GmbHG zu implementieren. Und er legt m.E. überzeugend die Vereinbarkeit seines Vorschlags mit dem Eigenkapitalersatzrecht und den Anforderungen von Gläubiger- und Minderheitenschutz dar.

Wenn die Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital erleichtert wird, dann bleibt möglicherweise so manches angeschlagene Unternehmen erhalten, anstatt in einem Insolvenzverfahren zerschlagen zu werden. Davon hätten alle etwas. Deshalb sei der Aufsatz allen Interessierten zum Überprüfen und weiteren Nachdenken empfohlen.

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