Keine Unabhängigkeit in deutschen Aufsichtsräten

von Ulrich Wackerbarth

Ich darf zitieren aus dem kürzlich veröffentlichten Bericht der europäischen Kommission zur Umsetzung ihrer Empfehlungen zur Bestellung unabhängiger Mitglieder in den Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften und maßgebende Ausschüsse:

„In a considerable number of Member States, there is no recommendation on the presence of independent members in remuneration, nomination or audit committees, which is particularly alarming. In these Member States, managers may still be able to set their own pay or have a major influence on their remuneration and there is a risk that control over the company’s accounts turns out to be inefficient, with a corresponding risk of abuse.“

Und jetzt dürfen Sie dreimal raten, welches Land bei der Umsetzung der Empfehlungen die schlechteste Note erhalten hat: Richtig, Deutschland, wo die Umsetzung im wesentlichen durch den Deutschen Corporate Governance Kodex erfolgt. Zwar haben alle untersuchten Mitgliedstaaten (auch Deutschland) allgemein die Anwesenheit unabhängiger Mitglieder in irgendeiner Form vorgesehen. Doch ist Deutschland außer der Slowakei das einzige Land, dass die Unabhängigkeit nicht näher definiert  hat (so dass jeder als „unabhängig“ durchgehen kann) und das einzige Land, dass die Unabhängigkeit auch vom Mehrheitsaktionär nicht für erforderlich hält. Auch ansonsten werfen die Erkenntnisse des Berichts dringend notwendiges Licht auf die Verhältnisse in deutschen Aufsichtsräten. Die Anwesenheit unabhängiger Mitglieder in den maßgebenden Aufsichtsratsausschüssen wird nicht für erforderlich gehalten, die Unternehmen müssen nicht mitteilen, welche Mitglieder überhaupt als unabhängig gelten sollen. Die Unternehmen müssen es noch nicht einmal erläutern, wenn der Aufsichtsrat Ausschüsse zur Nominierung und zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern überhaupt nicht bildet.

Alles in allem dürften nach diesem Bericht für den Deutschen Corporate Governance Kodex keine guten Noten zu verteilen sein. Bleibt zu hoffen, dass die EU es nicht bei den bloßen „Empfehlungen“ belässt.
Nur der Vollständigkeit halber: Etwas besser sieht es bei der Umsetzung der Empfehlungen zur Transparenz der Vorstandsvergütung aus (siehe hier).

2 Reaktionen zu “Keine Unabhängigkeit in deutschen Aufsichtsräten”

  1. Daniel

    Es ist ja nicht nur die mangelhafte Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte, sondern auch die Vielzahl von Posten, die ein und dieselbe Person innerhalb verschiedener Firmen im Aufsichtsrat besetzen kann. Derartige Verquickungen führen doch immer wieder zu verdeckten oder auch offenen Interessenkonflikten. Die EU täte also sehr gut daran, den betreffenden Kodex nachhaltiger umsetzen zu lassen.

  2. Matthew Hartogh

    posted by Matthew Hartogh

    Dezelfde principes, die het brein en zenuwstelsel vormen van de civiele codes die de moderne Nederlandse onderneming reguleren gelden nog vandaag de dag. Handel moet altijd afgemeten worden tegen lange termijn produktiviteit. Efficiëntie in de financiële markt moet altijd afgemeten worden tegen efficiëntie in de goederenmarkt, en beiden moeten afgewogen worden tegen overwegingen over het juiste gebruik van menselijk kapitaal. De Nederlandse bedrijfsliteratuur is doorspekt met het woord maatregel, maar het is een woord wat ik nog nooit gedrukt heb zien staan in de Wall Street Journal of de New York Times.