Vorstandsgehälter: Auch v. Werder für Aktien statt Aktienoptionen
von Ulrich Wackerbarth
Axel v. Werder, seines Zeichens Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat soeben in der ZIP 2009, 500ff. einen Beitrag mit dem Titel „Wirtschaftskrise und persönliche Managementverantwortung: Sanktionsmechanismen aus betriebswirtschaftlicher Sicht“ veröffentlicht. Der passt sehr gut zu meinem vergangene Woche veröffentlichten Blog-Eintrag. Erstens hält auch v.Werder, aaO., 503 es grundsätzlich für eine geradezu geniale Idee, Manager zu Aktionären zu machen und zweitens meint auch er, dass sich bei der bisherigen Umsetzung des Konzepts (nämlich durch Aktienoptionen) in der Realität zahlreiche Schwachstellen gezeigt haben, die ernsthafte Zweifel an seiner Funktionsfähigkeit begründen. Namentlich prangert v. Werder an, dass Systemmanipulationen (sic!) verhindern, dass bei Missmanagement die Einkommen auch sinken (es fehlt der Malus-Gedanke). Vieles habe sich zwar in der jüngeren Vergangenheit verbessert, aber komplex bleibe die variable Vergütung allemal. Außerdem fehle es an Regeln, mit denen bei Mißerfolg nicht nur das Einkommen, sondern auch das Vermögen (sic!) von Managern angetastet werden kann.
Eine „Besserung“ des Problems habe ich in jüngerer Zeit allerdings nicht bemerkt. V. Werder gibt selbst zu (aaO.,, 503f.), dass die „Vorstandsvergütungen in den letzten Jahren im Durchschnitt erheblich gestiegen sind und sich von den Gehaltsentwicklungen der nachgelagerten Hierarchieebenen weit entfernt haben“. Die Empfehlungen im Corporate Governance Kodex zu Aktienoptionen lauten, es müsse „anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter“ geben und „eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein“ (siehe hier unter 4.2.3 ) Bei den vielen Stellrädchen für Aktienoptionen hilft eine so allgemeine Schwamm-Regelung nicht viel, auch wenn alle Unternehmen sie vordergründig mitunterschreiben.
Aber auch v. Werder bleibt kritisch: Er meint am Ende seines Beitrags (aaO. 507), dass angesichts der „Komplexität der Materie“ weitere Überlegungen anzustellen seien. Es könnten
„Kombinationen mit der sich ebenfalls etablierenden Praxis sinnvoll sein, Vergütungen zu einem nicht unerheblichen Teil in Aktien und nicht Aktienoptionen auszuzahlen, die über einen längeren Zeitraum gehalten werden müssen und die Vorstände an das Kursschicksal der übrigen Aktionäre binden“.
Dass sich diese „Praxis“ etabliert, ohne dass der Gesetzgeber hier ein deutliches Machtwort spricht, glaube ich keineswegs. Solange im Übrigen Aktienoptionen zulässig bleiben, wird es auch Manipulationen geben. Und wenn nur einer manipuliert, wollen die anderen nicht zurückstehen. Aber es freut mich, dass ein Mitglied der Regierungskommission Corporate Governance Kodex die Missstände immerhin anspricht. Der Aufsatz ist auch ansonsten lesenswert, da er sich mit weiteren Sanktionen (etwa Kündigung, Abfindung) und praktischen Konsequenzen dieser Sanktionen beschäftigt. Ausgespart bleibt leider im Wesentlichen das Thema Managerhaftung. Schade, mich hätten die Gedanken von Werders dazu interessiert.