„Das letzte Wort“ zum Anlegerschutz

von Ulrich Wackerbarth

Zu dem Urteil des Landgerichts Hamburg in Sachen Lehman-Pleite fragt Joachim Jahn im FAZ-Blog „Das letzte Wort“, wann Anlegerschutz zu weit geht. Das letzte Wort möchte ich ihm dabei nur ungern lassen.

1. Zuzustimmen ist Jahn, dass die Auswirkungen des Urteils nicht überschätzt werden dürfen. Jede Kammer, jeder Einzelrichter jedes andere Landgericht und erst Recht die Oberlandesgerichte oder der BGH können anders entscheiden. Und in der Tat:

Ob wirklich ein Beratungsfehler vorliegt, stellt sich in jedem Einzelfall anders da. Und muss überdies bewiesen werden können.

Damit weist Jahn auf ein typisches Problem bei der Haftung für fehlerhafte Anlageberatung hin: Wie beweist denn der Anleger, dass im mündlichen Gespräch ein Anlageberater  – entgegen einer eventuellen schriftlichen Dokumentation – nicht doch die Risiken eines Produkts heruntergespielt hat und dem Anleger überzogenen Renditeversprechen gemacht hat. In aller Regel ist das ein Ding der Unmöglichkeit.

2. Vor allem aber fragt sich J. Jahn, ob jetzt „allen Ernstes“ jede Bank und Sparkasse ihren Kunden vorrechnen muss, wieviel sie an einem von ihr verkauften Produkt verdient. Jeder wisse, dass diese nicht selbstlos handele.

Ich halte genau das für eine Selbstverständlichkeit. Wenn der Anleger diese Informationen nicht erhält, kann er die „Beratungsqualität“ doch überhaupt nicht einschätzen und nicht beurteilen, inwieweit er überhaupt eine Beratung erhalten hat und nicht nur ein Verkaufsgespräch geführt hat. M.E. müssen die Informationen sogar noch weiter gehen. Es ist sowohl darüber zu informieren, was die Bank oder Sparkasse an dem Verkauf des Finanzprodukts verdient, als auch darüber, welche individuelle Provision, ggf. laufende Rückzahlungen, der einzelne Anlageberater aus dem Verkauf des Produkts zu erwarten hat. Überhaupt ist eine Beratung nur dann eine Beratung, wenn sämtliche Anreize für die Bank oder den Berater, gerade dieses Produkt zu verkaufen, offengelegt werden.

Ein „Finanzprodukt“ dient der Vermögensanlage oder dem Steuersparen und ist damit kategorisch anders als der Verkauf einer bloßen Ware. Hier werden doch nicht Fernseher oder Autos verkauft. Bei Konsumprodukten werden Qualität und Preis des Produkts über den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern im Zaun gehalten. Im Rahmen des Verkaufs von Finanzprodukten wird dem Anleger jedoch seine finanzielle Zukunft verkauft. Da es insoweit immer um Prognosen geht, erwartet der Anleger mit Recht eine unabhängige Stellung des Beraters. Und deshalb kommt es sehr deutlich darauf an, dass entweder die Unabhängigkeit des Beraters und Freiheit von Interessenkonflikten feststeht oder aber dem Anleger der Konflikt offengelegt wird. Verdienen Bank oder Anleger durch für den Anleger nicht erkennbare Provisionen oder haben sie – wie im Falle der HaSpa – aufgrund fehlender Rückgabemöglichkeiten der Papiere ein besonderes Interesse am Verkauf gerade der empfohlenen Papiere, so ist dies dem Anleger offenzulegen. Dann mag dieser selbst entscheiden, ob er trotzt eines erkennbaren Eigeninteresses des Anlageberaters und/oder seiner Bank der Empfehlung folgen will oder nicht.

3. Genauso überzogen ist nach Jahn die Vorstellung, Kreditinstitute hätten auch noch darauf hinweisen müssen, dass es für Zertifikate keine Einlagensicherung gibt. Er meint, ein bisschen Eigenverantwortung und Selbstrecherche dürfe man doch wohl von jedem Erwachsenen erwarten, bevor er sein Erspartes fremden Menschen in die Hand drückt.

Ist es aber nicht genau die Aufgabe eines „Beraters“, den Kunden auf die mit dem empfohlenen Produkt verbundenen besonderen Risiken hinzuweisen? Warum gehe ich denn zu einem „Anlageberater“? Nur, um mich von ihm in einem als Beratung getarnten Gespräch über den Tisch ziehen zu lassen? Wo bekomme ich denn im Wege der Selbstrecherche die unabhängigen Information über die Finanzprodukte, die ich dann beim „Anlageberater“ kaufe, der in Wahrheit bloß auf seinen eigenen Gewinn aus ist und dessen Informationen und Empfehlungen ich genauso weit trauen darf wie denen eines Teppichverkäufers?

4. Zu den ökonomisch bedenklichen Folgen des überzogenen Anlegerschutzes meint Jahn, diesen müssten letztlich immer all jene Kunden bezahlen, die umsichtig handeln und sich schlau machen, bevor sie ihr Geld ausgeben.

Grundsätzlich ist die Überlegung, dass Kosten, die durch bestimmte Maßnahmen des Verbraucher- oder Anlegerschutzes entstehen, von den Banken im Wege erhöhter Entgelte auf sämtliche Kunden umgelegt werden, natürlich richtig. Das gilt aber nicht oder nur sehr eingeschränkt für erhöhte Informations- und Offenlegungspflichten (und nur um solche geht es hier). Man erinnere sich etwa an die segensreichen ökonomischen Folgen der (gegen den Willen der Banken erfolgten) Einführung der Verpflichtung, den effektiven Jahreszinssatz bei Krediten angeben zu müssen (siehe dazu hier). Erst dadurch wurden die Kreditnehmer in die Lage versetzt, die Kreditangebote effizient zu vergleichen. Im Ergebnis hat das zu einem scharfen Wettbewerb zwischen den Banken geführt, davon profitieren letztlich alle Verbraucher.

5. Am Ende verrät Jahn noch: „Statt auf überzogene Renditeversprechen oder fragwürdige Schnäppchen hereinzufallen“

Offenbar gibt es also durchaus „überzogene Renditeversprechen“ bei der Anlageberatung oder das Anpreisen eines „fragwürdigen Schnäppchens“. Der Anleger müsse aber umsichtig sein und dürfe darauf nicht hereinfallen. Er muss dafür ja nur ein bisschen recherchieren und schon fällt ihm auf, dass das Versprechen überzogen bzw. das Schnäppchen kein solches ist. Wenn der umsichtige Anleger das aber durch entsprechende Recherche selbst herausfinden muss, warum soll er dann überhaupt noch zu einem Anlageberater gehen?

3 Reaktionen zu “„Das letzte Wort“ zum Anlegerschutz”

  1. Corporate BLawG » Blog Archiv » Anlegerschutzprotokoll – jetzt wird der Spieß umgedreht

    […] Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und RechtsvergleichungProf. Dr. Ulrich Wackerbarth « “Das letzte Wort” zum Anlegerschutz […]

  2. Corporate BLawG » Blog Archiv » Autoverkauf und “Anlegerberatung”

    […] die gleiche Richtung wie der hier bereits kritisierte Beitrag von Jahn geht nun der Aufsatz von Spindler: […]

  3. Karl Birkefeld

    Hmm, sehr interessant!Und ausführlich auch! Danke