10 Regeln zur Einführung des Videobeweises im Fußball (wie ich sie gerne hätte)
von Ulrich Wackerbarth
1. Schiedsrichterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen. Es gibt nur einen Schiedsrichter und nur er trifft die während des Spiels gültigen Entscheidungen. An seiner Letztentscheidung sollte der Videobeweis nichts ändern, sonst leidet das Spiel. Deshalb kein second guessing des Schiedsrichters durch Video-„Beweis“, sondern nur zusätzliche Information des Schiedsrichters, also Video-Unterstützung, beschränkt auf bestimmte Extremfälle (siehe sogleich 2.) Wenn der Schiedsrichter die vom Video-Assistenten ausgewählte Szene als Anlass zur Korrektur seiner Entscheidung nehmen will, dann bitte sehr, wenn nicht, müssen alle damit weiterleben.
2. Was zählt ist auf dem Platz. Kein Diktat der Technik (siehe auch unten 4.), das dem Schiedsrichter die Entscheidung abnimmt. Vielmehr muss ein zusätzlicher Schiedsrichterassistent (i.F.: Video-Assistent) neben dem Spielfeld vor dem Bildschirm sitzen und die fragliche Szene ad hoc beurteilen. In anderen Sportarten gibt es so etwas in der einen oder anderen Form bereits (sog. Instant Replay siehe hier). Wenn der Video-Assistent eine Fehlentscheidung ausgemacht hat, sollte er sie dem Schiedsrichter vorspielen können, der dann allein entscheidet. Zulässige Fälle einer solchen Kontrollmöglichkeit, die auch nur zu marginalen Spielverzögerungen führt, sind nur: Fehlentscheidung über die Überschreitung der Torlinie (unten Regel 3), nicht gepfiffenes Abseits-Tor (unten Regel 5), klar unberechtigte Rote Karte (unten Regel 7) sowie klar unberechtigter Elfmeter nach gepfiffenem Handspiel (unten Regel 8).
Keine Video-Unterstützung (also kein Recht des Videoassistenten zur Unterbrechung des Spiels) dagegen grundsätzlich bei Gelben Karten, Fehlentscheidungen über Foul, Ecke, Abseits, Aus oder Abstoß, weil das den Spielfluss zu sehr beeinträchtigte, und auch nicht bei unberechtigtem Strafstoß (oder Verweigerung eines solchen) nach angeblichem oder echtem Foul im Strafraum, weil die Kameraperspektive täuschen kann.
3. Das Runde muss ins Eckige. Eine Unterstützung durch die Torkamera und eine Korrektur einer Fehlentscheidung kommen in Betracht, wenn die Frage eines „Wembley“-Tores auftaucht, also ob der Ball tatsächlich in vollem Umfang die Torlinie überschritten hat. Im Falle eines unberechtigten Tors wird das Spiel ohnehin unterbrochen. Im Falle unberechtigten Abschlags (wie im Spiel Deutschland – England) kann eine Unterbrechung des Spiels durch den Video-Assistenten ausnahmsweise hingenommen werden. Korrigiert der Schiedsrichter seine Entscheidung gleichwohl nicht (siehe Regel 1), erfolgt im letztgenannten Fall erneuter Abschlag.
4. Der Ball ist rund. Ich glaube nur, was ich sehe. Deshalb kein Chip im Ball! Ohne Kamera weiß man nie, ob das Ding wirklich funktioniert oder ob es versagt hat. Ein Diktat der Technik kommt nicht in Frage.
5. Abseits ist, wenn der Schiedsrichter pfeift. Wenn zu Unrecht Abseits gepfiffen wurde, dann keine Videounterstützung. Wozu sollte die auch führen? Man kann kaum der angreifenden Mannschaft einen brandgefährlichen Freistoß ermöglichen, nur weil der Schiri zu Unrecht das laufende Spiel angehalten hat. Umgekehrt (zu Unrecht Abseits übersehen und dann Tor, wie bei Argentinien – Mexico) sollte die Videokontrolle aber zulässig sein. Der Video-Assistent sollte die Hand heben und der Schiedsrichter ggf. das bereits gegebene Tor wieder zurücknehmen können (wenn er will, siehe Regel 1.).
6. Der hat schon gelb! Kein Video-Beweis bei der Vergabe gelber Karten und zwar aus mehreren Gründen. Erstens führte ein solcher Video-Beweis zu allzu häufigen Spielunterbrechungen, die es zu vermeiden gilt. Zweitens habe ich schon allzu oft eine strittige Szene aus drei verschiedenen Kamera-Perspektiven gesehen und mich nicht entscheiden können, ob das nun ein Foul oder ein gelb-würdiges Foul war oder nicht. Drittens: Hier geht es nicht nur um das, was tatsächlich passiert ist, sondern auch um die Regel-Auslegung durch den Schiedsrichter. Der Video-Beweis soll aber Hilfe, nicht Diktat für den Schiedsrichter sein. Ausnahme: gelb-rote Karte (siehe folgende Regel).
7. Da waren´s nur noch Zehn. Will der Schiedsrichter jemand zu Unrecht vom Platz stellen, sollte er eine Möglichkeit haben, die fragliche Szene vor der endgültigen Entscheidung noch einmal anzuschauen. Der Video-Assistent sollte als Filter fungieren und nur dann die Hand heben dürfen, wenn es sich um eine offensichtliche Fehlentscheidung handelt, also keinerlei Berührung stattgefunden hat. Andernfalls gilt Regel 6.
8. Die Hand Gottes. Wenn zu Unrecht wegen Handspiels Elfmeter gepfiffen wird, dann Video-Unterstützung. Zu Unrecht bedeutet aber auch hier: Nur wenn einwandfrei feststeht, dass die Hand oder der Arm überhaupt nicht am Ball war (keine Berührung), sollte dem Schiedsrichter Gelegenheit zur Überprüfug seiner Entscheidung gegeben werden können. Steht das nicht fest, dann gelten die gleichen Erwägungen wie bei der gelben Karte (Regel 6). Der Video-Assistent kann nämlich nie genau wissen, ob und wie der Arm in der Dynamik des Spiels tatsächlich eingesetzt wurde, es muss dann bei der ersten Schiedsrichter-Entscheidung bleiben. Deshalb muss auch gelten: führt „die Hand Gottes“ zum Tor (und wird das vom Schiedsrichter übersehen), erfolgt keine Video-Unterstützung.
9. Das Spiel dauert 90 Minuten. Wenn diese Form der Videounterstützung eingeführt wird, kann es zu mehreren Unterbrechungen und damit einer Verlängerung des Spiels kommen. Diese ist möglichst klein zu halten. (siehe auch die Diskussion hier um die Verzögerungen durch den Video-Beweis im Eishockey). Daher noch einmal: Der Schiedsrichter entscheidet, assistiert vom neu einzurichtenden Video-Assistenten. Er kann, muss aber seine Fehlentscheidung nicht korrigieren, daher auch keine minutenlange „Sichtung des Beweismaterials“ wie im Eishockey.
10. Nach dem Spiel ist vor dem Spiel: Ein Videobeweis nach dem Ende des Spiels ist weniger problematisch, wenn es darum geht, ob jemand zu sperren ist. Wer zu Unrecht eine Rote Karte erhalten hat, muss nicht gesperrt werden. Eine solche nachträgliche Beurteilung gibt es auch jetzt schon, aber die Regel, dass auch bei unberechtigtem Rot mindestens ein Spiel Sperre besteht, gehört abgeschafft. Und noch ein zweites: Tätlichkeiten hinter dem Rücken der Schiedsrichter, die während des Spiels nicht geahndet wurden, müssen zu einer nachträglichen Sperre führen können. Momentan gilt, dass eine solche Sperre ausgeschlossen ist, wenn der Schiedsrichter die Tätlichkeit bemerkt und nicht geahndet hat; hier sollte nachgebessert werden.
(Kommentare herzlich willkommen)
Am 30. Juni 2010 um 08:59 Uhr
Das Schöne ist doch, dass man dann endlich auch Werbung während des Spiels, nämlich in der „Videozeit“ ad hoc einfügen kann. Für diese ungeplanten geplanten Pausen kann der jeweilige Fernsehübertrager dann richtig Geld verlangen. Schließlich wollen wir doch alle wissen, ob der Schiri seine Entscheidung revidiert oder nicht. Good bye 45 Minuten Werbefreiheit.
Am 30. Juni 2010 um 09:29 Uhr
Da bei meinem Vorschlag
– die Unterbrechungen sehr kurz und sehr selten sein werden,
– niemand wissen kann, ob der Schiedsrichter nun 10 Sekunden oder 1 Minute mit dem Videoassistenten sprechen wird, und
– der Sender Zeit braucht, um seine eigenen Wiederholungen und die Super-Zeitlupe den Zuschauern vorzuführen,
kommen Werbeunterbrechungen genausoviel in Betracht wie jetzt auch schon. Warum unterbricht denn nicht einmal RTL nach einem Tor für 10 Sekunden die Übertragung für Reklame?
Nein, die Werbefrage hat mit dem Videobeweis nichts zu tun.
Am 1. Juli 2010 um 08:58 Uhr
Da bin ich mir nicht so sicher. In den USA wird im American Football fast jeder „challenge“ mit Werbung genutzt (jedenfalls in den Spiele der Profiliga). Überzieht der Werbebeitrag „ins“ Spiel, wird die Entscheidung des Schiedsrichters einfach nachgereicht. Ich würde mir wünschen, dass Einführung von Technik keine Beeinflussung des Spielflusses verursacht und damit neue Werbemöglichkeiten schafft. Sicher wäre ich mir da aber nicht.
Bis in welche Liga, sollte so etwas dann verbindlich sein? Auch in der 3. Liga kann ein falsch gegebenes Tor über Auf- und Abstieg entscheiden und damit zum Teil krasse finanzielle Konsequenzen haben.
Am 1. Juli 2010 um 10:04 Uhr
Ich sehe den Hauptvorteil der Videounterstützung darin, das „Gap“ zwischen der Information des Schiedsrichters (nur die eigenen Augen) und der Information der Zuschauer (Leinwand) zu schließen. Die Spielregeln sollen ja gerade nicht geändert werden und zu ihnen gehört auch, dass der Schiedsrichter Fehler machen kann, mit denen beide Mannschaften leben müssen. Da für Spiele bei der WM und in der Kreisklasse im Prinzip die gleichen Regeln gelten, halte ich es sogar für überflüssig, Torkamera, (Video-)Assistenten usw. bis zu irgendeiner Klasse vorzuschreiben. Vielmehr sollte, w e n n die mediale Aufmerksamkeit da oder zu erwarten ist, egal in welcher Klasse, dann auch der vierte Mann da sein, der die vorhandenen Informationen dem Schiedsrichter vermittelt.
Am 3. Juli 2010 um 20:30 Uhr
1. Schiedsrichterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen.
Hier stimme ich Ihnen zu. Das ganze Spiel soll weiterhin alleine im Ermessen des Schiedsrichters stattfinden, ansonsten hätten wir eine ungewollte Verlagerung der strittigen Szenen außerhalb des Spielfeldes. Man stelle sich vor, bei jeder strittigen Szene wird der Schiedsrichter von außen „angefunkt“ das Spiel anzuhalten, damit die Szene untersucht werden kann.
2. Was zählt ist auf dem Platz.
Hier gehe ich nicht konform mit ihrer Meinung. Man muss sich vor Augen halten, wie sehr sich die Spielweise nicht nur im Fussball geändert hat. Das Spiel ist extrem schnell geworden. Für den Schiedsrichter immer auf Ballhöhe zu bleiben ist eine Herausforderung und nahezu unmöglich. Auch für die Schiedsrichterassistenten ist es leider nicht immer möglich den Ball genau im Auge zu behalten, z.B. dann wenn ein anderer Spieler grade in der stritten Situation sich zwischen dem Assistenten und der fraglichen Szene befindet.
Hier muss sich definitiv was ändern. Fraglich, ob die Einführung eines 4. Schiedsrichter der Situation Abhilfe verschaffen kann? Wo soll sich dieser 4. Schiedsrichter aufhalten? Soll er nur die Torlinie im Auge behalten (dann bräuchten wir übrigens noch einen 5. Schiedsrichter, da es ja auch 2 Tore gibt). Oder soll er sich auch mitten auf dem Spielfeld bewegen?
Sie fordern einen 4. Schiedsrichter in Form eines Video-Assistenten. Gleichzeitig sagen sie aber, dass dieser bei fast allen entscheidenden Szenen, wie z.B. unberechtigten Strafstoß keine Einflussmöglichkeit haben soll, da die Kameraperspektive täuschen kann. Wofür soll er dann überhaupt eingesetzt werden? Nur um evtl. zu sehen, dass der Ball doch wie beim Spiel England gegen Deutschland hinter der Linie war? Nun dafür gibt es m.E. bessere Alternativen (dazu später mehr)!
Ich bin der Meinung, dass wir keinen 4. Schiedsrichter brauchen, der auf dem Feld oder die Torlinie beobachtet. Vielmehr sollte hier doch die Technik eingesetzt werden. Dazu aber gleich mehr.
3. Das Runde muss ins Eckige.
Hier stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu. Es muss unbedingt eine Torkamera eingeführt werden, die eindeutig beweisen kann, ob der Ball hinter der Linie war oder nicht. Muss mir aus auch zusätzlich versehen mit einem Chip und einem Empfänger, der tatsächlich registriert, ob der Ball hinter der Linie war oder nicht. Wenn man sich vor Augen hält, um wieviel Geld es mittlerweile im Profi Fussball geht, und wie teuer somit eine Fehlentscheidung für die Vereine werden kann, sollte es erste Prämisse der FIFA sein, dafür zu sorgen, dass ein regulär erzieltes Tor (wie im Spiel England gegen Deutschland) auch anerkannt wird. Wie die FIFA dies nun anstellt, sollte Ihr überlassen sein (Video-Kamera oder/und Chip), aber Nachbesserung ist längst überfällig.
5. Abseits ist, wenn der Schiedsrichter pfeift.
Hier stimme ich Ihnen zu. Mittlerweile ist es durch die Technik möglich, unstrittig festzustellen, ob ein Spieler sich im Abseits befand oder nicht.
Daher sollte der Schiedsrichter nur Abseits pfeifen, wenn es unzweideutig feststeht, dass es Abseits war. Ansonsten sollte er die Szene weiterlaufen lassen und im Falle eines möglichen Tores dann den Videobeweis anfordern. Ergeben sich allerdings direkt aus der Abseitsposition andere strittige Szenen, wie ein Foul und ein damit verbundender Elfmeter, sollte auch der Videobeweis eingesetzt werden dürfen.
6. Der hat schon gelb!
Hier gibt es nichts zu ergänzen. Gelb sollte weiterhin alleine im Ermessen des Schiedsrichters sein.
7. Da waren´s nur noch Zehn.
Hier stimme ich Ihnen nicht zu. Einerseits sagen sie, dass die Kameraperspektive täuschen kann, sagen aber dennoch dass bei einer evtl. roten Karte der Videobeweis anzufordern sei. Weiter müssten sie dann auch konsequent sein und dies bei einer gelben Karte auch tun. Stellen sie sich vor ein Schiedsrichter schaut sich den Videobeweis an und stellt aufgrund dessen den Spieler mit einer Gelb-Roten Karte vom Platz. Das Foul, welches zum Platzverweis führte war durch den Videobeweis zu beweisen. Die erste gelbe Karte war aber total unberechtigt und wäre auch durch den Videobeweis zu beweisen gewesen.
Da man nicht bei jedem Foul ein Videobeweis heranziehen kann, sollte man dies somit auch nicht bei einer roten Karten tun.
Zumal selbst eine rote Karte strittig ist. Manche sagen sogar, dass Ribery die rote Karte im Champions League Spiel nicht verdient hätte. Hierzu zähle ich mich übrigens auch. Er musste zwangsweise irgendwo auftreten und in den bruchteilen von Sekunden den Fuß noch so wegzuziehen, dass er nicht auf das Bein des Gegenspielers tritt ist fast unmöglich. Selbst sein Gegenspieler sagte, dass es keine Tätlichkeit war.
8. Die Hand Gottes.
Hier bin ich wieder Ihrer Meinung.
9. Das Spiel dauert 90 Minuten.
Angedacht und als Regel galt auch mal pro Tor eine Minute nachspielen zu lassen. Dies wurde auch nie konsequent durchgehalten. Hier sollte es alleine im Ermessen des Schiedsrichters bleiben, wie lange nachgespielt wird.
10. Nach dem Spiel ist vor dem Spiel:
Dem ist nicht hinzuzufügen. Rot gleich ein Spiel Sperre gehört definitiv abgeschafft wenn eindeutig zu beweisen ist, dass es eine unberechtigte Karte war. Auch Tätlichkeiten hinter dem Rücken des Schiedsrichters sind nachträglich zu ahnden.
11. Meine persönliche Meinung:
Man kommt in Zukunft nicht mehr daran vorbei etwas an den Regeln im Profi Fussball zu ändern. Fehlentscheidungen können sehr teuer für die einzelnen Vereine werden. Grade wenn es darum geht, Tor ja oder nein.
Daher ist meine Meinung, dass alle Szenen, bei denen es um ein Tor geht definitiv der Videobeweis einzuführen ist.
Dazu gehören genauso vorausgangene Abseitssituationen, wie auch Elfmeter oder Handspiel. Entscheidend ist aber, dass es nur zu einem Beweis kommen soll, wenn es um ein Tor geht.
Strittige Situationen wie gelbe oder rote Karten sollten weiterhin alleine im Ermessen des Schiedsrichters bleiben (Gründe habe ich oben schon genannt). Hier hilft der Videobeweis teilweise genauso wenig weiter. Manche Situationen kann man selbst am Video nicht richtig erkennen oder wie hätte man die Situation „Ribery“ mit dem Videobeweis beurteilt? Wenn selbst der Gegenspieler sagt, es sei keine Tätlichkeit gewesen.
Also Fussball sollte Fussball bleiben, aber wenn es um ein Tor geht, dann Videobeweis.
Am 4. Juli 2010 um 13:13 Uhr
Lieber Herr Schindler-Weiss,
Sie unterscheiden zwischen Tor-Situationen und Sonstigem. Davon bin ich grundsätzlich auch ausgegangen. Einziger Unterschied bei mir: Wenn bei Roten Karten (ob nun gelb-rot oder direkt rot) der Videobeweis eindeutig ergibt, dass überhaupt kein Kontakt (!) stattgefunden hat, dann will ich ihn auch – Sie aber nicht. Ihre Begründung für diese Auffassung überzeugt mich nicht: Es macht einen Unterschied, ob jemand vom Platz gestellt werden soll oder ob er nur gelb sieht. Ihr Beispiel, dass die erste gelbe Karte unberechtigt war, die zweite aber schon, kann dadurch gelöst werden, dass der Video-Assistent in solchen Fällen dem Schiedsrichter die erste Gelb-Situation vorführt, dann kann der sehen, dass gelb-rot ingesamt unberechtigt war. Dass grundsätzlich alles im Ermessen des Schiris bleiben muss, habe ich selbst betont.
Im übrigen bleibe ich dabei: Kein Diktat der Technik, daher auch kein reiner Videobeweis, sondern Letztkontrolle von Menschen = Video-Assistent und Schiri. Anhand des Beispiels gelb-rot können Sie auch sehen, dass der Video-Assi durchaus was zu tun hat und das man ihn braucht (und dass er aus Zeitgründen in unmittelbarer Spielfeldnähe sitzen muss): Er soll auf die Kamerabilder achten, nicht auf die Torlinie oder ähnliches, wie Sie unterstellen. Er muss bei Abseitssituationen und sämtlichen Toren aufpassen und eben auch unberechtigte Gelb-Situationen nachhalten und die richtigen Einstellungen zum Vorführen aussuchen. Damit hat er genug zu tun.
Am 4. Juli 2010 um 17:09 Uhr
Wie stellen sie sich das vor: „… kann dadurch gelöst werden, dass der Video-Assistent in solchen Fällen dem Schiedsrichter die erste Gelb-Situation vorführt, dann kann der sehen, dass gelb-rot ingesamt unberechtigt war.“ ?
Dies würde ihrer Meinung nach bedeuten, dass obwohl der Schiedsrichter schon unberechtigt die erste gelbe gezeigt hat, ihm die Möglichkeit gegeben werden soll, trotz berechtigter zweiter gelber Karte (und somit eigentlichem Platzverweis), die erste Gelbe nicht anzuerkennen und somit den Spieler nicht vom Platz zu stellen?
Diese Situation halte ich nicht für tragbar. Die erste Gelbe war eine Tatsachenentscheidung, an der sollte nicht gerüttelt werden dürfen, so dass es nur noch darum gehen kann: Hat der Spieler das zweite Foul so begangen, dass es einen Platzverweis zur Folge hat? Dies sollte dann meiner meiner nach per Videobeweis zu prüfen sein, aber nicht, ob die erste gelbe Karte berechtigt war.
Sicherlich hat der Video-Assi auch was zu tun, aber wie sie schon selbst angeführt haben, gibt es durchaus eine Reihe von Situationen, die man selbst am Bildschirm nicht genau lösen kann und dafür sollte man die Technik zu rate ziehen dürfen. Nicht wenn es um ein Foul geht, aber grade dann wenn es darauf ankommt, Tor ja oder nein. Dies sollte zwingend durch technische Hilfsmittel geschehen. Oder können sie sagen, ob das Webley Tor ein Tor war oder nicht? Die Technik, wäre dazu einwandfrei im Stande gewesen, die Bilder gaben keinen eindeutigen Aufschluss. Also ihrer Meinung schließe ich mich soweit an, dass grundsätzlich kein Diktat der Technik stattfinden soll, aber im Falle eines strittigen Tores müsste sie definitv eingeführt werden!
Am 4. Juli 2010 um 20:49 Uhr
Lieber Herr Schindler-Weiss,
ad 1: Genau, es sollte geprüft werden, ob die zweite (gelb-rote) Karte zum Platzverweis führen darf, aber das ist nun einmal die Summe aus erstem und zweiten Foul. Wie gesagt, Videos können täuschen, deshalb will ich das sowieso nur in Extremfällen: wenn nachweisbar keine Berührung erfolgte.
ad 2: Nein, ich kann nicht sagen, ob das Wembley Tor ein Tor war oder nicht. Aber glauben Sie, ich wäre glücklicher mit der Schiedsrichter-Entscheidung, wenn da auch noch ein Chip gepiept hätte? Wenn der piepende Chip entscheidet oder mir irgendein Analyse-Computer sagt, das Ding war drin und dann ist das die endgültige Entscheidung (und was der Schiri sagt gilt nicht), dann ist das für mich genau das Diktat der Technik, das ich unter keinen Umständen will.
Am 17. Januar 2011 um 19:12 Uhr
Klares JA für einen Videobeweis im Fußball. Ein oder zwei zusätzliche Schiedsrichterassistenten (Video-Assistenten) sollten das Spiel konzentriert an ihren Monitoren verfolgen und die fraglichen oder anstößigen Spielszenen auf die Video-Großleinwand des Stadions werfen, damit die Zuschauer einer möglichen Korrektur der Schiedsrichterentscheidung folgen können.
Seit dem bekannt gewordenen Fußball-Wettskandal um Robert Hoyzer, sind für mich Schiedsrichterentscheidungen keine Tatsachenentscheidungen mehr.
Mir völlig unverständlich, warum man nicht spätestens nach dem 2005er Wett-Skandal keine Video-Unterstützung im Profi-Fußball einführt, wie sie im Eishockey längst praktiziert wird.