Rechtsboard – Frischer Wind in der BLawG-Szene

von Ulrich Wackerbarth

Wer im Gesellschaftsrecht durch Weblogs von Wissenschaftlern up-to-date bleiben wollte, war in Deutschland bislang auf die „Unternehmensrechtlichen Notizen“ von Ulrich Noack angewiesen. Daran wird sich zwar auch künftig jedenfalls für mich nichts ändern. Doch die bundesdeutsche Jura-Professoren-Blog-Szene hat gerade Nachwuchs bekommen, auf die hier begeistert hingewiesen werden soll. Keine geringeren als Karsten Schmidt, Holger Fleischer und Ulrich Noack höchstselbst sowie weitere Träger sehr bekannter Namen im deutschen Gesellschaftsrecht bloggen auf dem im November vom Handelsblatt neu eingerichteten „Rechtsboard„. Die Beiträge sind für ein BLawG recht lang, aber dafür auch deutlich inhaltsreicher als auf manch anderem vielgelesenen Seiten. Eine deutliche Bereicherung also, weshalb ich das Rechsboard auch in meine Linkliste rechts aufgenommen habe.

Konkurrenz belebt das Geschäft. Der Beck-Blog konnte bislang jedenfalls nicht mit nennenswerter gesellschaftsrechtlicher Expertise aufwarten. Ich bin gespannt, ob und wie (und wann) der Münchener Verlag auf den Handelsblatt-„Angriff“ reagieren wird. Vielleicht kommt durch diesen frischen Wind auch endlich einmal etwas Fahrt in die Kommentar-Threads und es entsteht ein fruchtbarer Diskurs abseits von Closed-Shop – Konferenzen.

Es fehlt bislang allerdings noch ein RSS-Feed, der aber hoffentlich bald nachgeliefert werden wird.

Von mir aus die besten Wünsche für einen erfolgreichen Start.

5 Reaktionen zu “Rechtsboard – Frischer Wind in der BLawG-Szene”

  1. Carter T.

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wackerbarth,

    ich schätze Ihre oft unkonventionellen und stets gedankenreichen Beiträge sehr. Bei diesem Eintrag frage ich mich aber, wo die – eigentlich angebrachte – Kritik bleibt.

    Das HANDELSBLATT ist politisch eindeutig wirtschaftsnah positioniert und lässt (im Gegensatz etwa zur FTD) kein größeres Spektrum an Meinungen zu. Von einigen seltenen Beiträgen von Gastautoren etwa aus dem gewerkschaftlichen Bereich einmal abgesehen, erstarrt diese Tageszeitung in Wirtschafts-, teilweise auch allgemeinpolitischen Fragen nachgerade in ihrer rechtslastigen ideologischen Position.

    Von Hochschullehrern, die ein Arbeitsleben lang und danach vom Steuerzahler bezahlt werden, erwartet man, dass sie Neutralität wahren. Wenn hier Schmidt, Kindler, Noack und Co. in Personalunion als ständige Blogger beim HANDELSBLATT auftreten, machen sie de facto in unangemessener Weise Politik; denn sie bekennen sich auch (!) zu dem Medium. Natürlich „passt“ es insofern, als die wirtschaftspolitischen Positionen der meisten dieser Hochschullehrer bestens bekannt sind. Und dennoch oder gerade deswegen: Man muss das nicht derart dezidiert auch noch nach außen manifest werden lassen und damit Andersdenkende (die im Bereich der gesellschaftsrechtlichen Hochschullandschaft mittlerweile ohnehin „gemobbt“ werden) so brutal vor den Kopf stoßen. Für mich ist dieser Auftritt der Herren ein Affront, ein Schlag ins Gesicht!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Carter T.

  2. Prof. Wackerbarth

    Sehr geehrte(r) „Carter T.“,

    zunächst herzlichen Dank für das Lob.

    Zur Kritik: Was heißt wirtschaftsnah? Ich bin auch wirtschaftsnah, ohne allerdings stets und ständig besonders unternehmensfreundliche Positionen zu vertreten. Wer Wirtschaftsrecht macht, der sollte tunlichst wirtschaftsnah sein und denken — von daher betrachte ich, was Sie dem Handelsblatt vorwerfen, nicht als Kritik. Rechtslastig ideologisch ist mir, solange keine Beispiele gnannt werden, ein zu pauschaler Vorwurf, um ihn ernst zu nehmen.

    Dass von Hochschullehrern Neutralität zu erwarten sei, kann ich nicht unterschreiben. Ich erwarte von ihnen, dass sie schlau sind und sich zu ihrer eigenen Position konsequent bekennen, also ehrlich bzw. wahrhaftig sind. Dann können sie von mir aus für jede Position eintreten, an die sie glauben oder die sie meinen als richtig erkannt zu haben – und in dieser Beziehung kann ich den von mir Genannten kaum einen Vorwurf machen. Insbesondere machen sie durch Blog-Beiträge nicht in unangemessener Weise Politik!

    Dass Andersdenkende im gesellschaftsrechtlichen Bereich mittlerweile „gemobbt“ werden, mag so sein oder auch nicht – ich selbst bin auch nicht Mitglied im von mir gerade auch im vorliegenden Blog-Beitrag erwähnten closed shop der ZGR/ZHR – Konferenzen. Aber das ist kein Grund, sich nicht darüber zu freuen, dass sich nunmehr auch einige anerkannte Gesellschaftsrechtler über kurzfristig für jedermann zugängliche Beiträge „outen“ – genau diese Gelegenheit zur Diskussion fehlt nämlich seit 5 – 10 Jahren in Deutschland. Ich kann deshalb nur noch einmal sagen: Schön, dass ein paar dazu gekommen sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Ulrich Wackerbarth

    PS: Ich würde es sehr begrüßen, wenn ich Sie mit Namen kennte, denn sonst sieht Ihr Kommentar so aus wie der eines unversöhnlichen Menschen, der sehr extrem denkt und offenbar deshalb auch anonym bleiben will.

  3. Carter T.

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wackerbarth,

    1.
    Ich teile Ihre positive Grundeinstellung zu der Bloggerszene und der damit verbundenen Chance auf offenherzige und – in Ihren Worten – „wahrhaftige“ Diskussionskultur. Bloggen mit Kommentarfunktion unterzieht Positionen einer unmittelbaren kritischen Betrachtung und ermöglicht einen gleichberechtigten Diskurs. Dieser Diskurs kann, nebenbei bemerkt, auch von Anonymität bzw. Pseudonymität profitieren, wenn dadurch formale Machtunterschiede kompensiert werden.

    Ich frage mich aber: Wenn sich so viele hochrangige Namen der Szene zusammentun, warum gründen sie dann nicht ein freies Forum? Das ist sehr kostengünstig möglich. Die Ansiedlung beim Handelsblatt wäre nicht nötig gewesen.

    2.
    Der Begriff „wirtschaftsnah“ wurde von mir so verwendet, wie er im politischen Diskurs gebräuchlich ist. Versteht man ihn so, dann ist Wirtschaftsnähe MITNICHTEN Voraussetzung für einen guten Wirtschaftsrechtler. Vielmehr könnte die Qualität der Wissenschaft durch die Teilnahme von Menschen mit sehr unterschiedlichen wirtschaftsPOLITISCHEN Einstellungen erheblich gesteigert werden, im dialektischen Prozess. Nach meiner persönlichen Erfahrung findet aber eine Diskriminierung von Wissenschaftlern mit einer dezidiert linken (oder nennen wir es staatsgläubigen, arbeitnehmerfreundlichen usw.) wirtschaftsPOLITISCHEN Einstellung statt. Man diskriminiert aufgrund der politischen Haltung, um dann „unter Gleichen“ dogmatische Scheingefechte auszutragen.

    3.
    Meine Aussage, dass Hochschullehrer neutral sein sollten, bezog sich nicht darauf, dass sie keine klaren Meinungen vertreten sollten, sondern stattdessen ad infinitum im Abwägen und Ausgleichen der Positionen verharren müssten. Niemals! Es steht einem Hochschullehrer aber gut zu Gesicht, wenn er mal für diese, mal für jene Zeitung seine Gastbeiträge schreibt. Es müssen nicht zwingend FAZ und HANDELSBLATT sein! Anderes Beispiel: Wenn ein Rechtsanwalt dezidiert nur Arbeitgeber vertritt oder nur Arbeitnehmer, ist das hinzunehmen. Wenn aber z.B. ein Hochschullehrer immer nur für die Arbeitgeberseite Gutachten schreibt, wird es kritisch. Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Gutachten für eine Gewerkschaft mit einem sehr vielversprechenden und auch wissenschaftlich hoch interessanten Gutachtenauftrag nur wegen des Aufraggebers abgelehnt wurde; für die „andere Seite“ wurden aber fleissig Gutachten produziert. Das verstößt gegen das, was ich an Neutralitätsmaßstäben für mich und andere in der Wissenschaft definiert habe. Weiteres Beispiel: Besetzungen von Stellen als wissenschaftliche Mitarbeiter nach Parteizugehörigkeit, intern gerechtfertigt mit dem Argument, dass Homogenität schließlich Voraussetzung dafür sei, dass „der Laden läuft“. Ja, auch das kommt vor. Ja, auch das verstößt gegen das von mir gewagte Neutralitätspostulat.

    4.
    Ihre unter P.S. abgehandelte Aufforderung zur Aufgabe meiner Pseudonymität finde ich – ehrlich gesagt – völlig daneben. Könnte ich vielleicht gute Gründe habe, mich nicht öffentlich zu den angedeuteten Positionen zu bekennen? Könnte ich vielleicht die von mir angesprochene Diskriminierung aus politischen Gründen in der Wissenschaft selbst erlebt haben und möchte mir künftige Enttäuschungen dieser Art ersparen? Könntes es – kurzum – „überlebenswichtig“ im berufsperspektivischen Sinne für mich sein, dass ich ein Pseudonym verwende? Sollte Sie als Hochschullehrer nicht eher interessieren, WESHALB ich diese (aus meiner Sicht sehr begründeten) Befürchtungen der Diskriminierung habe, anstatt mich aufzufordern, das Problem zu leugnen?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Carter T.

  4. Ulrich Wackerbarth

    ad 1. Vielleicht ist es gerade dem Handelsblatt gelungen, so viele unterschiedliche (vgl. nur die Beiträge von Tetzlaff und Hirte zur Patronatserklärungs-Entscheidung des BGH, geradezu ein Beweis, dass Ihr Vorwurf der Einseitigkeit nicht stimmt) Experten zum gemeinsamen Bloggen zu bewegen. Warum sollten diese die angebotene Möglichkeit ausschlagen?

    ad 2. Ihr Problem mit dem Begriff „wirtschaftsnah“ liegt darin, dass Sie ein ausgesprochen politisches Verständnis von diesem Begriff haben. Ich bin zwar immer sehr für dialektische Prozesse, aber ich glaube nicht, dass die Wissenschaftsqualität durch Politisierung steigt. Mit wirtschaftsnah meine ich, dass man Ahnung von wirtschaftlichen Gesetzen haben sollte, mehr nicht. Wer nur seine wirtschaftspolitischen Einstellungen diskutieren will, hat kein Interesse mehr an wirtschaftlichen Zusammenhängen und wird die Wissenschaftsqualität bestimmt nicht voranbringen. Das unterscheidet uns beide ganz offensichtlich.

    ad 3. Wenn ein Hochschullehrer nun einmal der Auffassung ist, dass der Arbeitnehmerschutz in Deutschland übertrieben ist, dann ist es doch sehr gut denkbar, dass er eben aus Überzeugung nur für die eine Seite schreibt (zur Vermeidung von Mißverständnissen: meine Meinung ist das übrigens nicht). Ihre Neutralitätsdefinition teile ich nicht und sie gilt auch keineswegs „für andere“. Die Besetzung von Stellen nach Parteizugehörigkeit verstößt gegen das Gesetz. Dass Rechtsbruch auch unter Hochschullehrern vorkommen mag, hat mit dem „Rechtsboard“ doch nicht das Geringste zu tun.

    ad 4. Ich habe mich einfach darüber geärgert, dass ich Ihnen nicht einmal eine eMail als Antwort auf Ihren Kommentar schicken konnte. Ansonsten bin ich durchaus aufgeschlossen, was eine Diskussion über Diskriminierung aufgrund politischer Ansichten angeht. Nur benötigt man dafür mehr als einen virtuellen Gegenüber.

  5. Carter T.

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wackerbarth,

    danke für die Antwort.

    Zum Thema der Diskriminierung linker politischer Ansichten bei und unter Rechtswissenschaftlern betrachten wir doch mal die Reaktionen auf Fischer-Lescano, welcher Minister Guttenberg in der KJ des Plagiats bezichtigt hat.

    Die unter „Fundstücke“ in der KJ aufgeührten Zitate, die entweder überhaupt ohne Hinweise auf die Urheber auskommen, oder nicht lege artis als Zitate gekennzeichnet sind, tragen den schweren Vorwurf Fischer-Lescanos.

    Dennoch formiert sich schnell Widerstand, der darauf zielt, Fischer-Lescano ob seiner Zugehörigkeit zum linken politischen Spektrum herabzuwürdigen und ihm seine Glaubwürdigkeit zu nehmen.

    Dafür zwei Beispiele:

    1. Beispiel: http://www.focus.de/panorama/vermischtes/doktorarbeit-gegenangriff-auf-guttenberg-kritiker_aid_600684.html

    „CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich sprach bereits von einem „politisch motivierten Angriff von ganz Linksaußen“. Es gehe darum, einen erfolgreichen Politiker persönlich zu beschädigen, erklärte er. So bewege sich der „Enthüllungsprofessor Fischer-Lescano“ politisch zwischen der SPD und der Linken. Gemeinsam mit der ehemaligen hessischen SPD-Chefin Andrea Ypsilanti arbeite er im Institut Solidarische Moderne für ein geeintes linkes Lager.

    Dem Staatsverständnis des italienischen Kommunistenführers Antonio Gramsci habe er ein ganzes Buch gewidmet, für die Linke im Bundestag ein Rechtsgutachten geschrieben, wie eine militärische Nutzung von Flughäfen gerichtlich unterbunden werden könne. „Solchen Umtrieben steht ein beliebter bürgerlicher Politiker im Weg.“ Friedrich betonte: „Dieser Angriff aus der linken Szene ist nichts weiter als eine politische Sauerei.“

    Fischer-Lescano ist nach Angaben der „Mitteldeutschen Zeitung“ Gründungsmitglied des von Ypsilanti aus der Taufe gehobenen Instituts Solidarische Moderne und außerdem Vertrauensdozent der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung.“

    Wir halten fest: In Teilen unserer Medienlandschaft, wie auch in Teilen der Politik ist ein Wissenschaftler deswegen weniger glaubwüdrig, weil er a) der FES nahesteht, b) einem linken Thinktank angehört und c) ein Buch über das Staatsverständnis eines Kommunisten geschrieben hat. Wow, das sind scheinbar wirklich verheerende Verfehlungen!

    2. Beispiel: Mein Abendsnack heute mit zwei wiss. Mit. und zwei Profs. heute Abend. Das Thema „Verfehlungen Guttenbergs“ war schnell erledigt; interessanter war Fischer-Lescano „aus Bremen“ (das sagt anscheinend alles…). Schnell fielen Stichworte, die Fischer-Lescano’s politische Gesinnung betrafen, man schoss sich auf ihn ein, man stellte ihn als persona non grata hin. Schnell war man auch bei der „kommunistischen Ecke“. Dem entspricht:
    „Verteidigungsstaatssekretär Christian Schmidt hat die Plagiatsvorwürfe gegen Minister Karl-Theodor zu Guttenberg als “ungehörig“ zurückgewiesen. “Da steckt eine Kampagne dahinter“,sagte er am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Der CSU-Politiker verwies darauf, dass der Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano, der die Vorwürfe erhoben hat, dem linken Spektrum zuzuordnen sei. Der Bremer Jurist sitzt im Kuratorium des “Instituts solidarische Moderne“, dem unter anderen die stellvertretende Linke-Chefin Katja Kipping und die hessische SPD-Landtagsabgeordnete Andrea Ypsilanti angehören. Schmidt sprach von der “kommunistischen Ypsilanti-Initiative“. Die Doktorarbeit Guttenbergs bezeichnete er als “sehr substanziell“.“

    http://www.op-online.de/nachrichten/politik/guttenberg-staatssekretaer-wittert-kommunistische-kampagne-1126447.html

    Das alles bestätigt mal wieder meine eigenen Erfahrungen: Ein wenig linkes Verdachtsmaterial (und sei es nur die Förderung durch die oder Nähe zur FES), und raus bist du! Man kann dieses Problem, welches der Rechtswissenschaft schweren Schaden zufügt und viele Talente vom Diskurs ausschließt, durch Leugnen nicht beheben. Ich habe mich entschlossen, diesen McCarthyism offen zu legen und anzuprangern.