Citizenship

von RA Philipp Lucks

European Union Citizens in Post EU Britain

Anne Wesemann behandelte die möglichen Folgen eines Brexits für die EU Bürger, die zur Zeit im Vereinigten Königreich leben. Einleitend erörterte sie, welche Rechte es überhaupt zu sichern galt. So wurden die drei Bestandteile, die die rechtliche Grundlage der EU-Grundfreiheiten eines jeden EU-Bürgers bilden, Art. 20 TFEU, einige Entscheidungen des EuGH sowie die Richtlinie 2004/38 dargestellt. Im Folgenden lieferte sie einige Daten zu den Brexit – Folgen. So war- zumindest aus meiner Sicht- bemerkenswert, dass im Jahr 2007 noch 5520 Anträge zur Erlangung einer UK- Staatsangehörigkeit und in den ersten beiden Quartalen (!) des Jahres 2017 bereits 19056 solcher Anträge gestellt wurden, eine Steigerung um 245 %.
Trotz des angekündigten „settled status“ (Dies meint den Regierungsvorschlag, „Non-UK“ EU-Bürger sollen alle vorher bestehenden Rechte beibehalten- und auch Familienangehörige nachholen dürfen, sofern sie zum Stichtag, der vorbehaltlich anderweitiger Aushandlungen am Tag des 29.03.2019 liegt, mehr als 5 Jahre in der UK gelebt haben) sowie den Versprechungen der Regierung, die einzelnen Rechte der übrigen „Non-UK“ EU-Bürger — insbesondere den Krankenversicherungsstatus sowie die Grundfreiheiten — bestmöglich zu wahren, spiegeln die Einbürgerungsanträge doch die vorherrschende Unsicherheit ob des bevorstehenden Austritts für die im Königreich lebenden EU-Bürger deutlich. Gelungen war im Übrigen die Formulierung der Referentin, die sog. „three milion“ (Name der Gruppe von Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten, die in der UK leben- wohl de facto eher 5 Millionen) seien in Wahrheit 70 Millionen (nämlich alle Einwohner Großbritanniens). Ob einer Nachfrage am Ende des Vortrages wurde sodann durch die Vortragende erörtert, dass aus Ihrer Sicht der Brexit eben nicht nur die „three milions“ sondern alle Bürger der UK nämlich 70 Millionen betreffe. Insgesamt wurde deutlich, dass der Brexit nicht absehbare Folgen mit sich bringt und für die in der UK lebende Bevölkerung trotz mehrerer Versprechungen eine große Unsicherheit besteht.

National Citizenship

Etwas losgelöst vom alles überragenden Oberthema des Brexits und wie er selbst sagte etwas philosophischer beschäftigte sich Michiel von Oosterzee mit dem Begriff des „National citizenship“. Seiner Auffassung nach prägende Bestandteile seien die Bürgerschaft, die Nationalität und die Unterworfenheit gegenüber dem souveränen Staat. Für die Bürgerschaft kennzeichnend sei die Mitgliedschaft, d.h. der Wunsch, Teil einer bestimmten Gemeinschaft zu sein. Die Nationalität werde eher anhand ethnischer und kultureller Werte und/oder Sprache und Religion bestimmt und hierbei sei der Begriff der „Zugehörigkeit“ kennzeichnend. Der Staat wiederum definiere sich über sein Territorium, das Gewaltmonopol sowie die von ihm beanspruchte ausschließliche Loyalität der jeweiligen Rechtssubjekte.
Für den Vortragenden ergab sich u.a. die Schwierigkeit, sämtliche vorerwähnten Begriffe in Einklang zu bringen und er wies zudem darauf hin, dass in der täglichen Verwendung des national citizenship die verschiedenen Elemente teils nicht genügend auseinandergehalten würden. Zum Abschluss zeigte Herr von Oosterzee einen Zeitungs-Cartoon, der die Nationalität als schlafendes Monster darstellte, das nunmehr geweckt worden ist.

Kommentarfunktion ist deaktiviert