Kann man Grundsatzurteile „erstreiten“?

von Ulrich Wackerbarth

Da ich wegen meines Blog-Beitrags hier sehr interessiert an dem Ergebnis des Urteils des BGH in der Sache II ZR 70/09 (vertraglicher Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer) war, habe ich heute versucht, irgendeine neutrale Meldung über das Ergebnis des Verhandlungstermins am 10. Mai 2010 zu erhalten. Das war aber leider nicht möglich. Denn überall liest man nur, welch tollen Erfolg die namentlich stets genannten Anwälte einer sog. „Top-Ten-Wirtschaftskanzlei“ (wonach bemißt sich das eigentlich? Umsatz, gewonnene Fälle, durchschnittlicher IQ der Anwälte, Zahl der Partner o.ä.?) erstritten haben und dass man dem Senatsvorsitzenden ein Goethe-Zitat entlocken konnte.

Wer hat hier eigentlich was erstritten? War es nicht vielmehr das Geschick des fraglichen Geschäftsführers, sich bei seiner Beförderung den Kündigungsschutz zu sichern, als der Erfolg der Anwälte? Hatte der II. Senat des BGH nur einfach keine andere Wahl, als sich den unschlagbaren Argumenten der Anwälte der Top-Ten-Kanzlei zu beugen? Ist es jetzt schon so etwas Besonderes (Grundsatzurteil), dass sich die Vertragsfreiheit auch mal durchsetzt?

Vielleicht könnte mal jemand etwas für mich erstreiten: Ich hätte gerne — wenigstens bei Grundsatzurteilen, deren Verhandlungstermin im Vorhinein per Pressemitteilung angekündigt wird — anschließend eine möglichst schnelle Information über das Ergebnis durch die Pressestelle des Bundesgerichtshofs selbst.

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