Neue Serie: Dr. B. Bähr ./. Prof. U. Wackerbarth

von Ulrich Wackerbarth

Wie viele andere auch bin ich ein Teldafax-Geschädigter. In der irrigen Annahme, relativ kostengünstig Strom beziehen zu können, habe ich mich 2010 dazu hinreißen lassen, mit der Teldafax Marketing GmbH einen Vertrag über eine Stromlieferung für zunächst ein Jahr abzuschließen. Daraus wurde allerdings nur für ein dreiviertel Jahr etwas, dann war Teldafax pleite. Über 1000 Euro Vorauszahlung sind dahin, habe ich mir im stillen Kämmerlein so gedacht. Tant pis. Fall abgeschlossen. Wieder zurück beim örtlichen Teuer-Strom. Aber es kommt leider schlimmer. Was ich nicht wußte, sondern erst später aus der Presse erfahren habe: Der Insolvenzverwalter macht sich das weitverzweigte Firmenkonstrukt zunutze, um aus den bereits durch die Insolvenz geschädigten Kunden noch mehr herauszupressen. Und dabei geht er nicht gerade zimperlich vor. So hat er nicht nur mir sondern auch anderen eine Rechnung der insolventen Teldafax Services GmbH zugesendet und dann auch noch durch ein Inkassobüro kostentreibend drohen lassen. Heute nun flatterte der Mahnbescheid über den — auch noch falsch berechneten — Nachforderungsbetrag in meinen Briefkasten.

Eine der Merkwürdigkeiten: Mit der Teldafax-Services GmbH hatte ich keinen Vertrag abgeschlossen. Was mit meinem  Vertragspartner (Teldafax- Marketing) ist, weiß ich nicht und wurde mir vom Insolvenzverwalter auch nicht mitgeteilt. Ist T-Marketing selbst pleite? Hat T-Marketing die Forderung an T-Services oder Herrn Dr. Biner Bähr abgetreten? Ich weiß also nicht einmal, ob der Insolvenzverwalter eine Forderung geltend machen kann oder nicht. Das habe ich ihm auch bereits im März durch meine Rechtsanwältin mitteilen lassen und um Aufklärung gebeten. Auf ein entsprechendes Schreiben aber erhielt ich — wie andere offenbar auch (siehe z.B. hier) — leider keine Reaktion (außer weiteren Schreiben eines ominösen Inkassobüros namens „Creditreform Accredis“). Na gut, ob es eine Abtretung gegeben hat, werde ich wohl erst vor Gericht herausfinden. Es ist jedenfalls bemerkenswert, wenn der Insolvenzverwalter (oder sein Inkassobüro) auf ein anwaltliches Schreiben (!) nicht reagiert, 6 Monate ins Land ziehen lässt, dabei die Drohkulisse mit angeblichen weiteren Inkassokosten erhöht und anschließend einen Mahnbescheid beantragt.

Nun, vielleicht ist es für andere Geschädigte oder auch für Studenten ganz spannend, den praktischen Ablauf des Zivilverfahrens eins zu eins und aus erster Hand zu erfahren. Daher schildere ich ab heute die einzelnen Schritte des Verfahrens hier im Corporate BLawG. Strategische Tipps für das weitere Vorgehen sind (in den Kommentaren) herzlich willkommen.

Heute also zunächst der Mahnbescheid. Nun heißt es erst einmal widersprechen, damit nicht ein Vollstreckungsbescheid ergehen kann. Um ehrlich zu sein, das entsprechende Formular hatte ich mir bisher stets nur auf der Klägerseite angeschaut. Als Beklagter ist es freilich ganz einfach. Adresse eintragen, Datum, Unterschrift und ab zum Amtsgericht Hagen. Schön, dass die Mahnabteilung auf meinem Weg zur Arbeit liegt, da kann ich den Widerspruch gleich morgen früh persönlich abgeben.

Auf, Herr Dr. Biner Bähr, in den Kampf!

29 Reaktionen zu “Neue Serie: Dr. B. Bähr ./. Prof. U. Wackerbarth”

  1. D. Eckardt

    Teldafax Marketing GmbH = 98 IN 187/11 AG Bonn

    Mir ist das vom Tatsächlichen her noch nicht klar. Inwiefern können – den konzerninternen Forderungsübergang einmal außer Betracht gelassen – Nachforderungen erhoben werden, wenn die Vorauszahlung noch nicht einmal „aufgebraucht“ ist?

  2. Ulrich Wackerbarth

    Oh, danke für das Az. Was das Tatsächliche angeht: Die Vorauszahlungen waren bei mir „aufgebraucht“, insofern erwarte ich allerdings noch immer eine korrekte Abrechnung.

  3. Sagi A.

    Was ich nicht verstehe: Sie schreiben „…über 1000 Euro Vorauszahlung sind dahin…“, welche ja ohnehin weg gewesen wären, auch ohne Insolvenz.

    Sie sagen doch, die Vorauszahlung sei „aufgebraucht“ gewesen. Wo genau ist also das Problem?

  4. Ulrich Wackerbarth

    Dass mit den „1000 € dahin“ habe ich vor allem colorandi causa erzählt. Wenn der Vertragspartner insolvent wird und man eine Vorleistung erbracht hat, dann gehen einem solche Gedanken eben durch den Kopf. Als ich erstmals von der Insolvenz erfuhr, wusste ich noch nicht, dass ich Strom im Wert der Vorauszahlung verbraucht hatte. Und die eigentlichen Probleme gehen doch aus dem Rest des Artikels hervor, wenn man ihn einmal genau liest, oder nicht?

    Einige der Probleme sind z.B.
    — dass mir durch die Insolvenz Kosten für die Umstellung auf einen anderen Anbieter entstanden sind (u.a. weil Teldafax die vertraglich zugesagte Leistung nicht mehr hat erbringen können und ich insoweit den teureren örtlichen Netzbetreiber bezahlen musste),
    — dass die Rechnung falsch ist (und zu viel eingefordert wird),
    — dass mir die Aktivlegitimation nie nachgewiesen wurde und ich insoweit niemals Gelegenheit hatte zu prüfen, ob ich den geltend gemachten Anspruch wenigstens zum Teil vorgerichtlich hätte zahlen können.
    — und dass das ganze Vorgehen mit dem Inkassobüro äußerst unseriös ist.

  5. Christian B.

    Hallo Herr Wackerbarth.

    Wann gehts denn weiter im Blog?

    Bin in einer ähnlichen Situation. Habe ca. 400 € Vorkasse geleistet (Strompaket).
    Nun soll ich 200 € verbrauchten Strom nachzahlen, Verrechnung geht angeblich nicht. (OK, inzw. werden rund 350 € verlangt.)

    Letzte Woche kam ein Mahnbescheid vom AG. Neben der Hauptforderung sind auch Kosten für Inkassobüro und Adressauskunft aufgeführt, beides meines Erachtens rechtwidrig.

  6. Ulrich Wackerbarth

    Tja, das weiß ich auch nicht. Ich nehme fast an, es wird noch zugewartet, bevor Klage erhoben wird. Schließlich möchte man als Insolvenzverwalter möglichst alle Verfahren auf einen Schlag erledigen. Aber immerhin kann manauch als Beklagter Abgabe nach § 696 Abs. 1 ZPO verlangen, dann beginnt die Frist des § 697 Abs. 1 ZPO zu laufen. Ich überlege, ob ich von dieser Möglichkeit Gebrauch mache… habe aber im Moment keine Zeit, mich intensiv um die Sache zu kümmern, daher wirds möglicherweise noch dauern.

  7. Alexander ottavio

    Ja ich wüsste auch gerne mehr, aber Herr B. wenn Sie einen MB bekommen haben, haben Sie doch sicherlich Widersprochen ?

  8. Christian B.

    Ja, natürlich hab ich Widerspruch eingelegt.
    Mahnbescheid kam übrigens vom Amtsgericht Hagen.

  9. Alexander ottavio

    Danke für die Antwort. Dann weiß ich ja, was auch auf mich zu kommt. Würde mich freuen auch von Ihnen auf dem laufenden gehalten zu werden, gleiches sichere ich Ihnen zu.

    Gruß A.Ottavio

  10. Erderwärmer

    Nachdem ich gegen die Rechnung vom Nov. 2011 Widerspruch eingelegt hatte, habe ich jetzt (Anfang 01/2013) eine Zahlungsaufforderung seitens creditreform erhalten, innerhalb von 5 Tagen Rechnungsbetrag zzgl. Zinsen und Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Kommt da jetzt noch eine Mahnung oder muss ich sofort handeln und erneut Widerspruch einlegen. Bei mir geht es um einen hohen vierstelligen Betrag!Sind denn schon Vollstreckungsbescheide bekannt!?

  11. Alexander ottavio

    Ja, es ist ziemliche stille im Moment?! Aber das kann auch alles bedeuten. So lange kein MB ergeht mache ich mir keine sorgen 🙂

  12. Christian B.

    @Alexander: Ja, ruhig im Moment. Aber das wird sich ändern, der IV ist sogar verpflichtet, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um an das Geld zu kommen.

    @Erderwärmer: Die Schreiben der Creditreform haben die meisten schon vor sehr langer Zeit bekommen. Da hatte man Sie wohl vergessen. Widerspruch einzulegen bringt nichts. Ich hatte 1x geantwortet, dann die Schreiben ignoriert.

    @Wackerbarth
    Kann man die Gerichtsverhandlung eigentlich auch in schriftlicher Form führen? Hagen ist 500km von mir entfernt und ich will meinem (noch nicht gesuchten) Anwalt eine lange Dienstreise ersparen.

  13. Alexander ottavio

    still ruht der See ?

  14. Klaus Metz

    Die TelDaFax Services GmbH ist in der Regel nur Erfüllungsgehilfe und nicht Vertragspartner. Zahlungswünsche werden jedoch geltend gemacht aufgrund angeblicher Forderungsübernahme.Gemeint ist Abtretung.Eine Abtretungsurkunde der Teldafax Marketing oder Teldafax Energy wird aber nicht vorgelegt.Die genannten Unternehmen haben gegenüber dem Kunden auch keine Abtretung angezeigt. An die Forderungsübernahme bzw. Abtretung kann man also glauben oder nicht.Ich kann nur empfehlen,ungläubig zu bleiben und einen Nachweis zu verlangen.Ohne Nachweis besteht keine Zahlungpflicht. Der Insolvenzverwalter hat sich auch bereits in einem Fall eine Klageabweisung eingehandelt,weil die Abtretung nicht dargelegt wurde.Außerdem wäre eine etwaige Abtretung auch kritisch zu prüfen,weil die Insolvenz schon im Juni 2009 eingetreten ist. Das Beiseiteschaffen von Vermögenswerten (also Abtretung von Forderungen ) trotz Insolvenz ist nicht erlaubt.Insofern wäre das Datum der angeblichen Abtretung von Interesse. Kurzum: Vertrag lesen u. prüfen,wer Vertragspartner ist. Außerdem die AGB lesen.Einbeziehung eines Erfüllungsgehilfen gemäß AGB-Regelung ist möglich.Gleichzeitige Forderungsabtretung an Erfüllungsgehilfen in AGB bedeutet Austausch des Vertragspartners und ist unwirksam.Der Kunde muß ausdrücklich die Zustimmung erklären und kann nicht durch AGB überrumpelt werden.

  15. Klaus Metz

    Nochmals in Sachen TelDaFax,weil in schäbiger Weise getrickst wird.
    Der Insolvenzverwalter macht aus angeblich abgetretenem Recht für die TeldaFaxService GmbH Forderungen geltend macht und behauptet,dass die Kunden nach der Insolvenzordnung eigene Forderungen gegen die Energy-GmbH oder Marketing-GmbH nicht verrechnen könnten.

    Die Unternehmen der TelDaFax-Gruppe gehören zu einer Holding (s. Wikipedia).Gegen den Vorstand der Holding wurde Anklage erhoben und zwar u.a. wegen gewerbsmäßigen Betruges in rund 230 Fällen.Die Staatsanwaltschaft hat sich nur markante und leicht nachvollziehbare Fälle herausgesucht. Betrug wird vorgeworfen,weil die Teldafaxgruppe schon Mitte 2009 insolvenzreif war und weitere Verträge mit dem Ziel schneller Vorauszahlungen nicht mehr hätte abschließen dürfen.Die eigene Leistungsfähigkeit war vorgetäuscht. Der Betrug ist nach BGB eine unerlaubte Handlung und verpflichtet zu Schadensersatz.Die Geschäftsführung der TelDaFax Services GmbH war an der unerlaubten Handlung beteiligt und nicht etwa blind u. taub.Also: Verrechnen und Aufrechnen nach Herzenslust u. den IV zum Schwitzen bringen.

  16. Klaus Metz

    Jetzt noch der Schlußpunkt.Das AG Lingen hat bekanntlich den Ex-Teldafax-Vorstand Gernot Koch zur Schadensersatzleistung an einen geprellten Kunden verurteilt.Grundlage war der Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung bzw. des Betruges.Verurteilt wurde aber zugleich auch die Teldafax-Services GmbH als weiterer Gesamtschuldner.Gernot Koch war nämlich auch Geschäftsführer der Teldafax-Services GmbH.Für das Urteil war unerheblich,dass der Kunde einen Vertrag mit der Teldafax-Energy GmbH abgeschlossen hatte.

    Hinsichtlich der Abtretung von Forderungen der Energy-GmbH an die Services-GmbH hat das AG Nordhorn einen Factoring-Vertrag vom 1.Jan. 2009 als nicht ausreichend bewertet.Dieser Vertrag ist gemeint,wenn eine Forderungsübernahme behauptet wird.Der neue Gäubiger muß aber doch die Abtretungsurkunde vorlegen,wenn er Zahlung verlangt.Selbst dann kann aufgerechnet werden mit Schadensersatzansprüchen wegen unerlaubter Handlung bzw. Betruges.Es dürfte also gar nicht so schwierig sein,den Insolvenzverwalter und Inkassobüro gegen das Schienbein zu treten.

  17. Christian B.

    Bei mir gab’s Neuigkeiten.

    Post vom AG Hagen. Das Verfahren wurde an mein AG abgegeben, was mich wundert. Bin davon ausgegangen, dass das Gericht am Sitz des Gläubigers zuständig wäre.

  18. Alexander ottavio

    Ich hoffe es ist gestattet hier einen Link mit Urteilen einzustellen, denn es gibt mittlerweile einige gegen den Inso verwalter 🙂 http://www.bauerundkollegen.com/teldafax_abwehr_klage_insolvenzverwalter.html

  19. Christian B.

    Mein Anwalt hat heute Klageerwiderung eingereicht. Dienstag läuft die Frist dafür ab. Ich werde berichten.

  20. Alexander ottavio

    Also haben die wirklich Klage gegen Dich eingereicht?

  21. Christian B.

    Ja, haben sie. Mein Anwalt versicherte mir, dass er bisher alle Prozesse gegen den Insolvenzverwalter gewonnen hat. Da hoffe ich mal, dass ich nicht die Ausnahme werde.

    Wie heißt es so schön:
    „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“

  22. Alexander ottavio

    ja so ist das wohl, ich bin gespannt 🙂

  23. Christian B.

    Schade, dass sich Hr. Prof. Wackerbarth nicht mehr meldet, ist ja eigentlich „sein“ Blog.

  24. Alexander ottavio

    Da gebe ich Ihnen vollkommen recht 🙁

  25. Klaus Metz

    Was kann Prof. Wackerbarth denn schon Neues berichten ? Er hat einen Mahnbescheid erhalten und Widerspruch eingelegt. Seitdem ist Ruhe an der Front. Die Mahnsache wird nämlich erst dann an das Prozeßgericht abgegeben,wenn auch die weiteren Gerichtskosten gezahlt sind.Insgesamt drei volle Gerichtsgebühren müssen eingezahlt sein,bevor das streitige Verfahren eröffnet wird. Wer nun die weiteren Gerichtskosten zahlt und Abgabe an das Prozeßgericht beantragt,ist den Justizbehörden herzlich gleichgültig.Warum sollte Prof. Wackerbarth die Zahlung erledigen,nur um das Prozeßverfahren gegen sich selbst in Gang zu bringen ? Er kann in aller Ruhe abwarten,wie der Insolvenzverwalter angesichts der bisher in gleichgelagerten Fällen schon erlittenen Niederlagen weiter verfahren will.
    Mit der angeblichen Forderungsabtretung- dies ist eine elementare Voraussetzung- ist der Insolvenzverwalter bisher recht heftig gegen die Wand gelaufen.Vielleicht hat er ja daraus was gelernt.

  26. Christian B.

    Hallo.

    Kann jemand was zu folgenden Urteilen sagen? Angeblich haben in diesen Fällen die Gerichte zugunsten des IV entschieden.

    AG Kiel AZ 110 C 146/13
    AG Bünde AZ 5 C 643/12
    AG Lingen AZ 12 C 913/12
    AG Unna AZ 15 C 791/12

  27. Alexander ottavio

    Hallo Christian, hast Du zufällig hier gelesen? http://www.gutefrage.net/frage/teldafax–creditreform-urteile-zugunsten-des-insovenzverwalters

    Lass Dich nicht verunsichern, ich denke wenn es wirklich was gäbe würden wir es wissen.

    Gruß AO

  28. Klaus K.

    Auch wir sind betroffen, seit Anfang des Jahres belästigt uns die Creditreform ziemlich regelmäßig, mal per Post, mal per EMail. In einem der der letzten Schreiben haben auch wir eine Liste von angeblich günstigen Urteilen erhalten, eine Suche im Web ergab allerdings keinen einzigen Treffer. Daher gehe ich davon aus, daß diese Urteile für den Standardfall (Abtretung ohne Nachweis) nicht relevant sind – anderfalls hätte die Creditreform sie sicher schon veröffentlicht.

    In unserem Fall kam Anfang 2012 die Endabrechnung der TDF Services mit Phantasiezahlen und einer Zahlungsaufforderung (die fällige Vorauszahlung hatte TDF 2011 nicht mehr eingezogen). Auf unseren Widerspruch kam ein Jahr lang gar nichts und dann eine Erinnerung mit der Bitte um Geduld. Nach einigem Hin und Her haben wir ihnen die Abrechnung unseres Ersatzversorgers geschickt und gleichzeitig vorgerechnet, was wir ihnen noch schulden, selbstverständlich unter Abzug unserer Forderungen (im wesentlichen das Restguthaben aus der vorherigen Rechnung und die Mehrkosten für die Ersatzversorgung, die geleistete Kaution hatten sie seltsamerweise selbst schon abgezogen).

    Ich gebe zu, es war naiv damit zu rechnen, daß die Creditreform damit zufrieden ist. Sie haben sich unsere Zahlen zu eigen gemacht und fordern seitdem den Restbetrag, inzwischen plus Zinsen und Gebühren (nachdem sie zwischenzeitlich sogar einen Nachlass von 50€ angeboten hatten). Selbstverständlich werden wir nicht zahlen, solange sie die Aufrechnung verweigern.

    Der Gag bei der Sache:

    Wir haben nie eine korrigierte Rechnung erhalten. Müssen wir überhaupt etwas zahlen, solange wir keine korrekte Rechnung erhalten haben?

  29. Klaus K.

    @ Klaus Metz vom 12.3.13:

    Wenn TDF Services als Gesamtschuldner verurteilt wurde, kann uns dann nicht egal sein, ob die Abtretung wirksam ist? Oder können andere Gerichte eine rechtskräftige Verurteilung ignorieren?