Nebelkerzen statt Silvesterböller

von Ulrich Wackerbarth

Am 26.12.2021 hat die FAZ die Vorschläge eines Expertenrats für ein 10-Punkte-Programm zur Stärkung der „Unternehmenskontrolle“ als Reaktion auf den Wirecard-Skandal veröffentlicht. Ich frage mich, wer von den „namhaften Fachleuten“ sich da mit welchen Vorschlägen genau hat durchsetzen können. Bis auf zwei Ausnahmen finde ich die Vorschläge nämlich nicht besonders hilfreich – für eine spürbare Verbesserung der Corporate Governance und zur Verhinderung von Skandalen á la Wirecard taugen sie nichts, da bedürfte es ganz anderer Maßnahmen. Hier eine Kurzkritik der 10 Vorschläge:

1. Der Expertenrat will als erste Maßnahme ganz allgemein „Anreize setzen“ und eine „Kultur der aktiven Kontrolle“ fördern — wie gesetzt und gefördert wird, das sagt der Expertenrat nicht. Für mich schon der erste Totalausfall auf der 10-Punkte-Liste.

2. Alles soll schnell und effektiv sein, deshalb sollen „ggf. noch bestehende Verschwiegenheitspflichten“ zwischen den Akteuren abgebaut werden – welche das genau sind und wie sie abgebaut werden sollen, dazu schweigt der Plan erneut. Zweiter Ausfall.

3. Es sei „zu prüfen“, wie man angemessene Anreize zum Whistleblowing setzen könne. Dafür sollten „Hinweisgebersysteme“ in den Unternehmen eingerichtet werden, die auch Verstöße gegen Rechnungslegungsregeln aufdecken können sollen, und die unternehmensinternen Stellen müssten „hinreichend unabhängig“ sein.

Warum genügt den Experten nicht die Hinweisgeberstelle der BAFin? Und warum muss es gleich ein „System“ sein? Und wie darf ich mir das „System“ vorstellen? Ich bin also z.B. Buchhalter und stelle fest, dass jemand (z.B. Markus Braun?) Luftbuchungen vorgenommen hat. Dann gehe ich also zu Kollege X (z.B. Jan Marsalek?), der Chef des Hinweisgebersystems ist, und berichte ihm. Was macht der dann mit dem Hinweis? Muss ich da vielleicht um meinen Job fürchten? Ach nein, X ist ja „hinreichend unabhängig“ … M.E. funktioniert das nicht: In Skandal-Unternehmen kann man der internen Stelle nicht vertrauen, man ginge allenfalls zur BAFin oder Staatsanwaltschaft, wenn die etwas davon verstünde. Für die Nicht-Wirecard-Unternehmen bedeuten verpflichtende Hinweisgeber-Systeme hingegen nur eines, nämlich mehr Bürokratie (das deutsche Standard-Gift gegen Unternehmertum).

4. Neben dem Hinweisgebersystem sollen die börsennotierten Gesellschaften ein Compliance Management System einrichten, damit „Bilanzbetrug und Vermögensschädigung (Fraud)“ verhindert oder aufgedeckt werden. Da reibt sich der deutsche Leser verwundert die Augen: Betrug ist ein Straftatbestand, Vermögensschädigung hingegen nicht, und auf englisch heißt Betrug halt Fraud (aber nicht Vermögensschädigung). Was soll das bedeuten? Und wie richtet der Vorstand das Compliance Managment System ein, wenn schon die Experten nicht wissen, wie man die Unternehmen effektiv kontrollieren kann? Denn umsetzbare konkrete Vorschläge fehlen gerade, siehe bereits 1 – 3 und nachfolgend 5 – 10. Also noch eine Nebelkerze, und für funktionierende Unternehmen ein weiterer Bürokratie-Knüppel (aaaah, schon wieder ein neues System) zwischen die Beine.

5. Unter dem Deckmantel der Verbesserung der Informationsversorgung veranstalten die Experten anschließend ein heilloses Durcheinander: „Zur Verbesserung der Informationsversorgung sollte die Integration von finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung beschleunigt werden“. Dazu gehörten auch „nachhaltigkeitsbezogene Informationen“. Selbstverständlich soll aber ein „information overload“ verhindert werden. Die Verantwortung dafür weisen die Experten dem Aufsichtsratsvorsitzenden zu. Was der genau tun soll und wie er einen information overload vermeiden kann, und vor allem, wie dadurch der Wirecard-Skandal hätte verhindert werden können, das verschweigen die Experten. Mir leuchtet das alles nicht ein: Wenn man die Informationsversorgung verbessern will, schaffe man neue Kanäle, der Aufsichtsrat wird sich ihrer schon bedienen, wenn er nur will. Die Integration von finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung schafft aus meiner Sicht nur (weitere) Möglichkeiten für Unternehmen, schlechte Zahlen zu vertuschen („wir haben zwar wenig Geld verdient, aber dafür den Klimawandel verlangsamt“).

6. Die Experten fordern mal wieder unabhängige Aufsichtsratsmitglieder, dieses Mal soll einer der beiden Finanzexperten im Aufsichtsrat (§ 100 Abs. 5 AktG) zusätzlich auch noch unabhängig sein (wie auch immer man das feststellt). Mir kommt die Aktienrechtsreform in Permanenz mittlerweile so vor, als ob nach jedem Skandal der Aufsichtsrat entweder mindestens eine neue Frau, einen neuen Finanzexperten oder einen neuen Unabhängigen bekommt. Wohin soll das noch führen?

Es hilft im Übrigen nichts, einer unabhängigen Person mehr Macht oder mehr Informationen zu geben. Wer unabhängig ist, dem sind die Angelegenheiten der Gesellschaft im Zweifel egal, mehr Unabhängigkeit führt gerade nicht zur gewünschten Kontrolle. Wer diese will, muss das Gegenteil tun, nämlich einer interessierten Person mehr Macht oder Informationen geben, zum Beispiel einem Vertreter der Minderheit. Dies ist seit längerem bekannt, die zur Verfügung stehenden Informationen wurden von den unabhängigen Experten nicht genutzt — von einem unabhängigen Aufsichtsrat ist nichts Besseres zu erwarten.

7. Der Abschlussprüfer soll das Compliance Management System des Vorstands (s.o. 4) prüfen. Mir gefällt schon die Einführung des Letzteren nicht (s.o. zu 4.), aber da fragt man sich zusätzlich, ob das Expertengremium den Fall Wirecard noch vor Augen hatte, als es den Vorschlag erarbeitete. Dann hätte nämlich EY bei Wirecard aufgepasst, dass Jan Marsaleks Compliance Management System funktioniert. Top-Idee – nur so kann Deutschlands Unternehmenskontrolle gerettet werden.

8. Keine Fachaufsicht des Finanzministers über die BAFin und eine Reform der Finanzierung der BAFin, außerdem eine Stärkung der Abschlussprüferaufsichtsstelle: Darüber kann man reden, die Ausstattung der BAFin ist im Verhältnis zu anderen Ländern, insbesondere zu den USA, unterirdisch, ihre Rechte sind stets schwächer als die der Kartellbehörden (siehe etwa § 107 WpHG, selbst noch in der verschärften Fassung des FISG, oder § 40 WpÜG versus §§ 57 – 59b GWB).

9. Die zweite angesprochene Ausnahme ist Nr. 9: mehr Geld und bessere Fachausbildung für die Strafverfolgungsbehörden tun Not und die Forderung danach ist deshalb sinnvoll.

10. Die Aufnahme von Unternehmen in Indizes wie DAX oder MDAX wollen die Experten/-innen an strengere „Strukturnachweise“ koppeln. Mal wieder soll das der „unabhängige“ Dritte kontrollieren (wer wird es wohl ein? Eine Versicherung? Der Expertenrat selbst?). Welche „Struktur“ (m.E. im Zusammenhang mit der Organisation von Unternehmen das Unwort des Jahrhunderts) gemeint ist, sagt der Rat ebenfalls nicht. Da sich der Wirecard-Skandal vor den Augen der Deutschen Börse im DAX ereignet hat, musste wohl irgendein Vorschlag her, der der Börse als Feigenblatt dienen kann, es war ihr dann wohl doch zu peinlich.

Nach allem wird der Expertenplan kaum zu Verbesserungen der Corporate Governance deutscher Unternehmen führen. Wer etwas verbessern will, müsste private Klagerechte schaffen oder stärken (siehe die Schadensersatzklagen im Kartellrecht, die gerade zum hier besprochenen Samal-Urteil des EuGH geführt haben), aber diesen Weg werden wohl weder die Finanzvorstände von Siemens oder Deutscher Bahn mittragen, die beide mit zum Expertenrat der FAZ gehören. Auch von der Haftung der Wirtschaftsprüfer liest man in den Vorschlägen des Expertenrats herzlich wenig, die Verantwortung der Deutschen Börse für den Wirecard-Skandal wird durch den Vorschlag 10 auch eher verneint denn eingestanden. Auch diese Institutionen waren im Expertenrat namhaft vertreten. Etwas anderes konnte dabei deshalb wohl kaum herauskommen.

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